In Frankreich werden die Erzeugungs- und Umsetzungsgebiete für lebende Muscheln von der Behörde gemäß den Ergebnissen einer Hygienestudie, der sogenannten Gebietsstudie, eingestuft. Diese Klassifizierung legt 4 Stufen der Hygiene und der Wasserqualität fest (A, B, C und D) (vgl. Verordnung vom 21. Mai 1999 über die Genusstauglichkeitseinstufung und Überwachung von Erzeugungs- und Umsetzungsgebieten für lebende Muscheln).
Die Bucht von Arcachon verfügt nur über Gebiete, die mit A (für etwa 80 %) oder B (verbleibende 20 %) eingestuft wurden. Die in Zone B eingestuften Gebiete der Austernparks beziehen sich nur auf Parks, die der Gewinnung von Jungmuscheln gewidmet sind und aus denen kommerziellen Austern nicht direkt gewonnen werden.
Um vermarktet werden zu können, werden die Austern mehrere Monate lang in Parks der Klasse A mit einer herausragenden Wasserqualität platziert.
Die GDSOA – Groupement de Défense Sanitaire Ostréicole Aquitain – als fachkundiger Kontrolleur
Mit der Einrichtung der GDSOA im Januar 2012 hat sich das Comité Régional de la Conchyliculture Arcachon Aquitaine (dt. Regionaler Muschelzuchtausschuss von Arcachon der Region Aquitanien) dazu entschlossen, sich stärker in den Systemen zur Gesundheitsüberwachung einzubringen.
Mit dieser beispiellosen Initiative, der ersten ihrer Art in Frankreich, soll der Entwicklung der Gesundheitsstandards für Austernzuchtbetriebe sowie der immer anspruchsvolleren Erwartungen der Verbraucher und der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bestmöglich Rechnung getragen und sich den neuen Aufgaben der Veterinärdienste gestellt werden, die nicht mehr mit der Beratung der Erzeuger betraut sind.